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Wie werde ich...? Podologe
Artikel in der Schwäbischen Zeitung
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Werbung mit "medizinischer Fußpflege"
Das LG Kassel hat in einem Verfügungsverfahren bestätigt, dass die Werbung mit der Tätigkeit "medizinischer Fußpflege" denjenigen vorbehalten ist, die eine Ausbildung nach den Vorschriften des Podologengesetzes aufweisen können.